Verordnung über Lebensmittelhygiene
und
neues umfangreiches EU Lebensmittelrecht

Das neue EU Lebensmittelrecht trat stufenweise ab 2005 bis 2006 in Kraft. Die bekannten Vorgaben sind umfangreich geändert und unterschiedliche Forderungen kommen auf die Unternehmen zu. Dabei müssen die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation berücksichtigt werden. Auch muss der Kunde auf mögliche Allergene oder gentechnische Veränderungen hingewiesen werden. Die Durchführungsbestimmungen zum neuen EU-Lebensmittelrecht wurden am 14.8.07 veröffentlicht (LMHV und Tier LMHV ).

Die vollständige Lebensmittelsicherheit als zentraler Punkt muss jederzeit durch ein wirkungsvolles Eigenkontrollsystem gewährleistet sein.

Dabei sind auch Änderungen der Produktion oder der Rohstoffe ständig zu berücksichtigen. Ferner sind durch die neuen Vorgaben auch die Urproduktion der Lebensmittel eingeschlossen worden.

Die anspruchsvolle Weiterbildung knüpft an die bestehenden Hygienevorgaben an und führt die Unternehmen zu den neuen gesetzlichen Standards. Die Teilnehmer haben somit ein wichtiges Instrument, um diese Herausforderung effizient und kostengünstig umzusetzen.

In dieser anspruchsvollen Weiterbildung, die auch Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch bietet, werden auch individuelle Problemstellungen berücksichtigt.

Ein Ausblick auf die Änderungen im Lebensmittelrecht erhalten Sie  im unteren Bereich dieser Seite.
 

    Inhalt der Personalschulungen

    Einführung in die Problematik
    Bauliche Anforderungen
    Anforderung an Bedarfsgegenstände
    Mikrobiologie
    Lebensmittellagerung
    Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel
    Havarie- und Krisenmanagement
    mikrobielle Eigenkontrollen
    Reinigung und Desinfektion
    Personalhygiene
    Produkthygiene
    Betriebshygiene
    Schädlinge
    Gefahrenanalysen
    Dokumentation gesetzliche Grundlage seit 2006

    Auf Wunsch können Stärken und Schwächen des Unternehmens in die Schulung eingearbeitet werden.
    Die Weiterbildung zeichnet sich durch Praxisnähe und produktspezifische Informationen aus. Schulungsauszüge für besondere Aufgabengebiete der Mitarbeiter haben beste Ergebnisse gezeigt.

Hilfe bei den umfangreichen Änderungen im Lebensmittelrecht

Es gibt es umfangreiche Änderungen im Lebensmittelrecht.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die weitgehende Aufhebung von spezialrechtlichen Vorschriften und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002. Die EU-Basis-Verordnung bildet die Grundlage für die neuen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Mit ihr werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts festgelegt. Sie sieht die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor und hält Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest.

Des weiteren ersetzt das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) seit dem
7.9.2005 das ehemalige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

In dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts werden erstmals Futtermittel (LFGB) als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese Kette einbezogen. Deshalb wird in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • EU-Basis-Verordnung trat am 01. Januar 2005 in allen Teilen in Kraft
  • mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches (LFGB) trat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) außer Kraft
  • Seit 01.01.2006 Anwendung der EU Hygiene- Verordnungen
  • Durch die unmittelbar geltenden EU-Verordnungen wird das nationale Hygienerecht weitgehend ersetzt.
  • Es wird die allgemeine Hygiene-Verordnung einheitlich gelten von der Urproduktion bis zur Abgabe an Verbraucher
  • Die "Leitlinien für eine gute Hygiene-Praxis" der einzelnen Branchen gewinnen an Bedeutung.
  • Festschreibung der Dokumentationspflicht für die Eigenkontrollmaßnahmen (ausgenommen die Urproduktion)
  • Die Rückverfolgbarkeit ist ein wichtiger und schwieriger neuer Bereich. Er  verlangt eine systematische Erfassung aller Lebensmittel seit  01.01.2005.
  • Herstellung zusammengesetzter Erzeugnisse mit Zutaten tierischen Ursprungs wird nicht mehr zulassungspflichtig
  • Vereinheitlichung der Identitätskennzeichen für zugelassene Betriebe
  • Einheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung mit Anhängen zu allgemeinen  Hygienevorschriften und für die Primärproduktion und für sonstige  Betriebsstätten
  • Ergänzend zur Lebensmittelhygiene-Verordnung gibt es für Betriebe, die  Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten eine Verordnung mit  spezifische Hygienevorschriften (gilt ausschließlich für unverarbeitete  Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie für Lebensmittel, die aus der  Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer Erzeugnisse hervorgegangen  sind)
  • Lebensmittelunternehmen, die diesen spezifischen Vorschriften unterfallen, sind zulassungspflichtig.

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