Verordnung über Lebensmittelhygiene und neues umfangreiches EU Lebensmittelrecht
Das neue EU Lebensmittelrecht trat stufenweise ab 2005 bis 2006 in Kraft. Die bekannten Vorgaben sind umfangreich geändert und unterschiedliche Forderungen kommen auf die Unternehmen zu. Dabei müssen die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation berücksichtigt werden. Auch muss der Kunde auf mögliche Allergene oder gentechnische Veränderungen hingewiesen werden. Die Durchführungsbestimmungen zum neuen EU-Lebensmittelrecht wurden am 14.8.07 veröffentlicht (LMHV und Tier LMHV ).
Die vollständige Lebensmittelsicherheit als zentraler Punkt muss jederzeit durch ein wirkungsvolles Eigenkontrollsystem gewährleistet sein.
Dabei sind auch Änderungen der Produktion oder der Rohstoffe ständig zu berücksichtigen. Ferner sind durch die neuen Vorgaben auch die Urproduktion der Lebensmittel eingeschlossen worden.
Die anspruchsvolle Weiterbildung knüpft an die bestehenden Hygienevorgaben an und führt die Unternehmen zu den neuen gesetzlichen Standards. Die Teilnehmer haben somit ein wichtiges Instrument, um diese Herausforderung effizient und kostengünstig umzusetzen.
In dieser anspruchsvollen Weiterbildung, die auch Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch bietet, werden auch individuelle Problemstellungen berücksichtigt.
Ein Ausblick auf die Änderungen im Lebensmittelrecht erhalten Sie im unteren Bereich dieser Seite.
|