Anforderungen an Verkaufsstände für Lebensmittel auf Märkten, Volksfesten, Vereinsfeiern usw.

1. Verkaufsstände müssen vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, Wind und Staub) geschützt sein; ein überdachter Stand, am besten dreiseitig geschlossen, wird empfohlen. Der Standplatz muss befestigten Boden haben, keinen Sand-, Schotter- oder Rasenboden. Im Bedarfsfall stabile, geeignete Unterlage beschaffen.

2. Arbeits- und Verkaufstische müssen glatt, riss- und spaltenfrei sein (Resopal, Stahl o. ä.). Völlig ungeeignet sind Biergartentische. Unverpackte Lebensmittel, auch Pfannen, Grill, Waffeleisen usw. mit einem ausreichend hohen Aufsatz zur Kundenseite hin schützen (sog. “Hustenschutz”). Alternativ kann ein mind. 1 m breiter Tisch vor den Stand gestellt werden, um den Kunden auf Abstand zu halten. Unfallgefahr/ Spritzschutz  bei heißem Fett.

3. Eine Handwaschgelegenheit im Stand ist unbedingt erforderlich! Benötigt wird  fließendes Warm- und Kaltwasser. TIP: Bei fehlendem Anschluss ans Wassernetz in einem ehem. Glühwein- oder Einkochtopf mit Zapfhahn Wasservorrat bereithalten. Handwaschgelegenheit mit Pumpseifenspender/ ggf. Händedesinfektionsspender und Einmalhandtüchern ausstatten.

4. Separate Toiletten für die im Stand Beschäftigten müssen vorhanden sein. Die Toiletten sind dem Personenkreis, die mit Lebensmitteln umgehen, vorzubehalten. Sie dürfen dem Publikum nicht zugänglich sein. Die Toiletten müssen mit Handwaschgelegenheiten (wie Punkt 3) ausgestattet sein.

5. Personalhygiene beachten: Personen im Stand müssen helle, waschbare Berufskleidung tragen (Kittel/ Latzschürzen/ Kochkleidung und Kopfbedeckung). Hand- und Armschmuck ablegen. Händewaschen vor Arbeitsbeginn und nach Toilettenbesuch muss selbstverständlich sein! Im Stand herrscht Rauchverbot! Personen mit offenen Wunden an den Händen nicht mit Lebensmitteln beschäftigen.

6. Der Stand und seine Einrichtung sind vor Inbetriebnahme gründlich zu säubern. Lebensmittel und deren Behältnisse nicht auf den Boden stellen, für ausreichenden Ablagen und Platz sorgen, Standgröße nicht zu knapp bemessen! Lebensmittel abgedeckt und geschützt aufbewahren. Empfindliche und kühlpflichtige Lebensmittel sind entsprechend kühl zu lagern!

7. Getränke und Speisen korrekt auf Preistafeln auflisten, Qualitätsangaben (z.B. Orangensaft/-nektar) und Füllmengen bei Getränken angeben. Zusatzstoffe kenntlich machen (z.B. Phosphat, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker usw.); Etiketten und Angaben des Vorlieferanten beachten.

8. Die Herstellung von Speisen in Privathaushalten ist mit Risiken verbunden: 
Die Zubereitung z.B. von Salaten, Kuchen, Desserts, Hausmacher Wurst usw. kann  weder von Ihnen noch von der Lebensmittelüberwachung überwacht werden. Für die Folgen von unsachgemäß hergestellten Speisen bleibt meistens der Veranstalter in der Haftung. Den Nachweis des Verschuldens Anderer zu führen, ist nahezu unmöglich. Anders bei Lebensmitteln, die aus Gewerbebetrieben stammen:

       - Gewerbebetriebe haben Produktionsstätten, in denen sachkundiges Personal unter professionellen
         Bedingungen Lebensmittel herstellen;

        - Gewerbebetriebe werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung überprüft;

        - Gewerbebetriebe übernehmen die Verantwortung für die von Ihnen hergestellten Waren.

 

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